Gerade in der Vorweihnachtszeit, wenn die Paketboten überall klingeln und kleine oder größere Geschenke für die Mitarbeiter eines Unternehmens abgeben, greift die Presse häufig das Thema Korruption auf. Ein Beispiel hierfür ist ein Artikel im Hamburger Abendblatt. In diesen Beiträgen werden Geldzuwendungen mit kleinen Aufmerksamkeiten vermischt, und viele Mitarbeiter bleiben letztendlich unsicher, ob die Keramiktasse von der örtlichen Schreinerei noch als angemessen gilt oder bereits als Bestechung betrachtet werden kann. Um die Verunsicherung nicht weiter zu fördern und um die Begriffe „Bestechung“ oder „Korruption“ klar von kleinen Werbeartikeln abzugrenzen, wäre es ratsam, klare Definitionen und feststehende Bezeichnungen für die verschiedenen Kategorien von Zuwendungen festzulegen. Eine Auflistung der verschiedenen Begriffe und ihrer Funktion kann dabei helfen, deutlicher zu verdeutlichen, was alles unter Werbeartikeln verstanden werden kann und warum es nicht sinnvoll ist, Werbeartikel pauschal als Bestechungsmittel zu betrachten.
1. Werbeartikel
Der Haus- und Hofbegriff für alle Artikel, die ein Unternehmen herausgibt und für Werbezwecke nutzt. Darüber hinaus verbergen sich hinter diesem Begriff auch Produkte, die durch Vereine oder Institutionen genutzt werden. Unter die Kategorie der Werbeartikel fallen Streuartikel, Giveaways, Präsente und Wurfmaterial.
2. Werbemittel
Dieser Begriff ist eigentlich ein Oberbegriff, denn er wird für alle Werbeformate genutzt, die es gibt. Darum ist ein Fernsehspot genau so ein Werbemittel, wie ein Werbeartikel oder eine Zeitungsanzeige. Die Gemeinsamkeit liegt darin, dass alle geeignet sind, den Kunden positiv mit der Marke vertraut zu machen und ihn in seiner Kaufentscheidung positiv zu beeinflussen. Der Unterschied von Werbeartikeln zu anderen Werbemitteln ist, dass Werbeartikel zumeist einen greifbaren Mehrwert für den Kunden haben, was andere Werbeformate nicht haben. Dennoch unterscheiden sich die Werbemittel nicht in ihrem Zweck.
3. Werbegeschenke
„Werbegeschenk“ wird vor allem durch die Empfänger von Werbeartikeln verwendet. Unternehmer und die Branche wissen, dass die Bezeichnung Geschenk schlicht falsch ist. Denn auch wenn durch den Gebrauchswert des Produktes der Eindruck entstehen kann, dass hier mehr gegeben wird, als das Unternehmen bekommt, so ist einem Unternehmer dennoch klar, dass er gezielt Werbeartikel einsetzt, um zu werben und dadurch Kunden zu generieren. Es besteht somit ein ganz realer Gegenwert, der schon aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen berechnet werden können muss. Die korrekte Bezeichnung wäre somit Werbeartikel.
4. Streuartikel
Als Streuartikel werden die Produkte benannt, die sich auf Messen oder in Fußgängerzonen verteilt werden. In vielen Fällen spielt die gezielte Ansprache keine Rolle. Es geht um die massenhafte Verbreitung eines Markennamens oder ähnliches. Streuartikel eignen sich besonders, wenn die Ansprache eines einzelnen nicht weiter von Bedeutung ist. Luftballons, Kugelschreiber oder Lanyards werden regelmäßig hierfür verwendet.
5. Präsente
Besonders beliebt sind die Präsente zu Weihnachten. Als Dank für eine gute Zusammenarbeit werden sie per Post versandt oder persönlich abgegeben. In vielen Fällen sind Präsente nicht veredelt. Präsente werden oft auch nur in kleineren Stückzahlen bestellt. Natürlich ist so ein Präsent auch dazu gedacht, Werbung für sich zu machen und die erfolgreichen Geschäfte fortzusetzen. Doch damit unterscheiden sich Präsente nicht in ihrer Funktion von den anderen Einsatzmöglichkeiten der Werbeartikel. Die Unterscheidung liegt vielfach in der persönlichen Ansprache, denn Präsente sind wesentlich mehr auf den Kunden zugeschnitten und vielfach auch hochwertiger. Da ein Präsent aber eben auch zwei Funktionen erfüllt und sich nicht nur mit der Werbung für die Zukunft befasst und auch den Dank für die Vergangenheit mit einbezieht, ist die höhere Wertigkeit durchaus erklärlich.
Dieser Begriff ist wohl am schwersten zu fassen, wenn es um den Verdacht der Bestechung geht. Wenn ein Präsent mehrere hundert Euro kostet, kann es wohl sein, dass sich hier – wenn auch nicht zwingend zu Recht – der Verdacht auftut, dass Bestechung vorliegt. Die Doppelfunktion eines Präsentes verhält sich also gegensätzlich zur Definition der Bestechung. Während die Bestechung versucht, eine in der Zukunft liegende Entscheidung positiv zu beeinflussen und das auf illegitime Art und Weise, ist ein Präsent eine Werbung, die sich ganz und gar im legalen Raum befindet. Außerdem ist die Intention hinter einem Präsent eine andere. Wie bei einem Gastgeschenk ist es manchmal sogar eine Frage der Höflichkeit, ein Geschenk dabei zu haben und damit den Respekt zu zollen, den das Gegenüber verdient hat.
6. Wurfmaterial
Wurfmaterial oder Wurfware ist das, was an Karneval von den Wagen geworfen wird. Da es lange nicht mehr nur Bonbons und „Strüssje“ sind, fallen viele Artikel in diesen Bereich. Als Teil des kulturellen Brauchtums werden die Materialien nicht unbedingt zu Werbezwecken eingesetzt und nehmen damit eine Sonderstellung unter den Werbeartikeln ein. Da allerdings auch hier immer mehr darauf gesetzt wird, dass die Artikel mit Logo und Markennamen versehen werden, damit die Werbewirkung bei den Zugbesuchern ankommt, lässt auch die Sonderstellung nach.
Fazit: Es gibt allein bei den Werbeartikeln Anhaltspunkte, die es einem erleichtern festzustellen, ob die Bestechung in Frage kommt oder nicht. Darüber hinaus ist damit noch nicht geklärt, ob es im konkreten Fall nicht sogar gänzlich auszuschließen ist, denn wie Unternehmen regeln, was mit eingehenden Werbeartikeln oder Präsenten passieren soll, ist zumeist intern geregelt und wenn alle einverstanden sind, dass im konkreten Fall die Artikel behalten werden dürfen, erledigt sich das Thema sowieso von ganz allein. In Behörden ist das eine andere Frage. Ausgenommen von dieser Aussage ist ausdrücklich die steuerrechtliche Regelung. Mehr Infos dazu finden Sie hier: https://www.giffits.de/magazin/wie-steuern-den-werbeartikelgebrauch-steuern/