Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit, wenn allerorts die Paketboten klingeln und kleine oder größere Aufmerksamkeiten für die Unternehmensmitarbeiter abgeben, greift die Presse nicht selten das Thema Korruption auf. Siehe auch https://www.abendblatt.de/wirtschaft/karriere/article108182521/Die-Korruptionsfalle-Nur-eine-kleine-Aufmerksamkeit.html In den Beiträgen werden Geldzuwendungen mit kleinen Aufmerksamkeiten vermengt und letztlich bleiben viele Mitarbeiter unsicher zurück, ob die Keramiktasse von der örtlichen Schreinerei noch im Rahmen ist oder schon zur Bestechung zählt. Um hier nicht aller Verunsicherung Tür und Tor zu öffnen und um die Begriffe „Bestechung“ oder „Korruption“ klar von kleinen Werbeartikeln zu trennen, wäre eine klare Definition und feststehende Begrifflichkeiten für die einzelnen Kategorien der Zuwendungen empfehlenswert. Eine Aufstellung der verschiedenen Begriff und ihrer Funktion hilft, die klarer zu verdeutlichen, was alles mit Werbeartikeln gemeint sein kann und warum es nicht sinnvoll ist, den Werbeartikel pauschal als Bestechungsmittel zu deklarieren.
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