Mit dem neuen Mehrweggesetz, das seit dem 1.1.23 in Deutschland in Kraft getreten ist, soll der Einsatz von Einweggeschirr und -verpackungen weiter eingeschränkt werden. Unternehmen, die Lebensmittel zum Verzehr außer Haus anbieten, müssen nun Mehrweggeschirr und -besteck bereitstellen.
Mehrwegpflicht – Das kommt auf Sie zu
Das neue Gesetz gilt für alle Unternehmen, die mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen oder eine Verkaufsfläche von mehr als 80 qm haben. Kleinere Betriebe (sofern beide genannten Kriterien nicht zutreffen), sind hiervon noch ausgenommen, müssen allerdings akzeptieren, wenn jemand sein eigenes Material mitbringt. Kleiner Tipp: Bitte unbenutztes Mehrweggeschirr mitbringen, schmutziges darf natürlich abgelehnt werden!
Diese Mehrwegpflicht betrifft nicht nur Bäckereien und Konditoreien, die „Coffee-to-go“ anbieten, sondern auch Metzgereien und Gastrobetriebe. Fazit: Also prinzipiell alle Betriebe des Lebensmittelhandwerks, die Imbissangebote zum Mitnehmen anbieten und diese direkt vor dem Verkauf in Einwegkunststoffgefäße oder Einwegbecher füllen.
Wichtig: Die Mehrweg-Alternative darf nicht teurer sein als die Einwegvariante. Man darf dafür allerdings ein Pfand erheben, das auf den Preis aufgeschlagen wird.
Um die neue Regelung zu erfüllen, müssen die Betriebe mit deutlichen Hinweisschildern die Verbraucher informieren, die die verpflichtenden Angebote nutzen sollen. Es ist auch deswegen wichtig, auf Mehrweg-Alternativen hinzuweisen, um die Verbraucher zu ermutigen, die umweltfreundlichen Optionen zu wählen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Abfallberge der Einwegverpackungen zu reduzieren und die Umwelt zu entlasten. Es ist ein weiterer Schritt in der Maßnahmenkette: Bereits in den Jahren 2020 und 2022 wurde in Deutschland das Verbot von Einwegplastiktüten und die Ausweitung der Pfandpflicht eingeführt.
Chance für Ihre Marke
Von Gesetzes wegen und unserer schönen Welt zuliebe ist es für die betroffenen Unternehmen ein Muss, auf Mehrweggeschirr umzusteigen.
Mehrweggeschirr als Werbeartikel bietet Ihnen als betroffenes Unternehmen mehrere Vorteile. Zum einen kann es dazu beitragen, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu fördern und Sie direkt in einem neuen “grünen Glanz” erstrahlen zu lassen. Zum anderen können Sie durch den Einsatz von Mehrweggeschirr als Werbeartikel ihre Markenbekanntheit steigern und das Image deutlich verbessern! Werbeartikel mit dem eigenen Logo oder Slogan veredelt können zudem als effektives Marketinginstrument eingesetzt werden, um die Kundenbindung zu stärken und neue Kunden zu gewinnen.
Indem Sie Werbeartikel wie Schüsseln, Kunststoff-Becher oder Tassen als nachhaltiges Mehrweggeschirr in Ihrem Gastronomiebetrieb anbieten, können Sie auf Dauer die Kosten für den Kauf von Einweggeschirr einsparen und gleichzeitig also Ihr Unternehmen bewerben!
Das Giffits-Angebot an Mehrweggeschirr ist groß, nutzen Sie die Auswahl an hochwertigen Werbeartikel: Beispiele sind Kaffeebecher aus Bambus, Schüsseln aus organischen Materialien oder Trinkflaschen aus Glas oder Edelstahl oder anderen recycelbaren Materialien. Diese Produkte sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch langlebig und können immer wieder verwendet werden.
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