Kurzen Prozess, so scheint es, hat die Europäische Union in den vergangenen Wochen gemacht und gleich alle chinesischen Porzellan- und Keramikwaren mit einem Strafzoll von bis zu 58,8% des Nettowertes belegt. Die zugrunde liegende EU-Verordnung 1072/2012 dient dazu, die europäischen Porzellan-Manufakturen, denen es in den vergangenen Jahren immer schlechter ging, vor Preisdumping aus China zu bewahren. Aus diesem Grund gibt es nunmehr auch keinen einheitlichen Zoll mehr, sondern Zölle, die je nach Hersteller bestimmt wurden und zwischen 17,6% und 58,8% betragen. Die Verordnung, die seit dem 16. November 2012 in Kraft ist, bezieht sich auf Tisch- und Küchengeschirr, das aus Porzellan oder Keramik hergestellt wurde.
Geschirr im Zoll-Korsett: Die Antidumpingzölle bei Porzellan
