Handy-Zubehör bedrucken
Als Handy-Zubehör bezeichnet man Handytaschen und andere Dinge, die dem Handy Nutzer das Benutzen von einem Handy erheblich erleichtern. Hierzu gehören zum Beispiel auch Oberschalen. Insbesondere diese Art von Handy-Zubehör lässt sich auch ganz gut mit einem Logo bedrucken, so dass Unternehmen diese Art von Handy-Zubehör als Werbemittel, bzw. als Werbegeschenke einsetzt. Mit Handy-Zubehör wird heute genauso viel Umsatz gemacht, wie auch mit den Handys selbst.
Handy-Zubehör als Werbegeschenke lassen Unternehmen im Übrigen durch mehrere Verfahren mit einem Logo bedrucken. So lassen sich derartige Werbeartikel zum Beispiel mit der Hilfe des Siebdrucks mit einem Logo bedrucken. Des Weiteren werden für derartige Werbegeschenke auch die gängigen Gravurmöglichkeiten verwendet. Handy-Zubehör als Werbeartikel sind in der Regel recht preisgünstig für die Unternehmen, die diese zur Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen möchten.
Handy-Zubehör mit Ihrem Logo
Unter die Rubrik Handy-Zubehör fallen außer Oberschalen für Handys auch Handytaschen und Schutzfolien, sowie Akkus und Kopfhörer, aber auch Ladekabel und Freisprecheinrichtungen und Halterungen. Zu beziehen ist Handy-Zubehör außer im Fachhandel auch in Onlineshops. Handy-Zubehör gibt es dabei – auch als Werbeartikel – von allen Herstellern und deren gängige Handys. Es gibt kaum Handy-Zubehör, die universell eingesetzt werden können.
Kaum heißt hier allerdings nicht, dass es keine universell einsetzbares Handy-Zubehör gibt.Hierunter allerdings fallen Handy-Halter, die jeweils durchaus für eine Reihe von Handys universell eingesetzt werden können. Auch dieses Handy-Zubehör ist als Werbemittel einsetzbar, weil Unternehmen auch dieses mit einem Firmenlogo versehen können. Dabei ist zu erwähnen, dass Handy-Zubehör unter Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern von Unternehmen, die Handy-Zubehör als Werbeträger einsetzen, sehr beleibt.
Ihr Markenbotschafter: Handy-Zubehör
Einsetzen können dieses auch direkt, und zwar zum Beispiel für ihre eigenen Außendienstmitarbeiter. Handy-Zubehör fällt in der Regel nicht in den Bereich der Werbeartikel, die nicht als Streu-Werbeartikel in Betracht kommen. Dies bedeutet letztlich, dass diese Werbemittel im Bereich der Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, dass Handy-Zubehör in einen Bereich der Beschaffungskosten fällt, die unter einem Betrag von 35 Euro liegen.