Handyhalter als Werbeartikel
Ohne Handyhalter darf im Auto nicht mehr telefoniert werden. Wer erwischt wird, der bezahlt nicht nur ein Bußgeld, sondern muss auch damit leben, dass er einen Punkt in seiner Punktestatistik erhält. Wer hingegen einen Handyhalter in seinem Auto hat und die Freisprecheinrichtung nutzt, der braucht mit keiner Strafe zu rechnen. Handyhalter gibt es außer fürs Auto auch für den Schreibtisch. Dort hineingestellt wird in der Regel das private oder aber das geschäftliche Handy.
Den Handyhalter für den Schreibtisch gibt es in vielen Formen. Ein Handyhalter für den Schreibtisch ist dabei auch – wie der Handyhalter fürs Auto – so geformt, dass das Handy darin einen sicheren Halt hat. Handyhalter werden auch als Werbegeschenke von Unternehmen angeboten. Hierfür werden die Handyhalter von den Unternehmen mit einem Logo bedrucken lassen, das diesen Gegenstand dann erst zum Werbemittel macht.
Individualisiert mit Ihrem Logo
Derartige Werbeartikel werden häufig als Zugabe von Autohändlern angeboten, bzw. dem verkauften oder gelaesten Fahrzeug einfach „dazugelegt“. Da Handyhalter aus Kunststoff hergestellt sind, können für das Logo bedrucken eine Reihe von Druckverfahren verwendet werden. Die Unternehmen, die Handyhalter mit einem Logo bedrucken lassen sehen in diesem Utensil fürs Auto Werbegeschenke, die sehr praktikabel sind.
Handyhalter als Werbeartikel setzen aber auch andere Unternehmen ein, die mit der Autobranche wenig oder nichts zu tun haben. Insbesondere Handyhalter als Werbegeschenke auch im Einsatz bei Unternehmen, die eben Handys herstellen. Auch hier sind diese Werbeartikel meist als kleine Zugabe zu dem gekauften Handy oftmals dazu zu haben. Werbemittel dieser Art können von Unternehmen natürlich auch als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Werbegeschenke gesucht? Handyhalter!
Und zwar können Werbemittel, bzw. Werbeartikel mit bis zu 40,00 Euro pro Empfänger und Jahr geltend gemacht werden. Den gesetzlichen Rahmen hierfür bildet § 4, Absatz 5, Satz 1 Einkommenssteuergesetz. Für große Unternehmen bedeutet dies eine steuerliche Entlastung von mehreren Tausend Euro. Aber auch bei kleinen Unternehmen gilt, die Handyhalter & Co. zur Gewinnung von Neukunden oder zur Reaktivierung von Altkunden oder zur Kontaktpflege von Bestandskunden einsetzen, dass sie im Rahmen der Steuerrichtlinie entsprechende Abzüge machen können.